Bußgeldliste wächst

von | Jun 17, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare

 

Seit der „Scharfstellung“ der DSGVO am 25. Mai 2018 hat der Datenschutz schlagartig an Bedeutung gewonnen. Den Grund dafür findet man nicht etwa in einer grundlegenden Veränderung der Regulatorien zur Verarbeitung personenbezogener Daten, sondern schlicht und einfach am erhöhten Bußgeldrahmen. 

Das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sah lediglich Bußgelder bis zu einer maximalen Höhe von 300.000 Euro vor. Die DSGVO erlaubt den Aufsichtsbehörden schon beim ersten Verstoß, und dies unabhängig von der Schwere, ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro zu verhängen. Ebenso spielt es keine Rolle, wie groß das Unternehmen ist. Jede datenverarbeitende Stelle ist damit diesen extremen Bußgeldern potenziell ausgesetzt.

Das Projekt „Umsetzung der DSGVO“ sollte in den meisten Unternehmen abgeschlossen sein, wenn vielleicht auch an vielen Stellen noch nicht ganz umgesetzt. Einige Betriebe haben die Aufregung rund um die DSGVO im Vorfeld zum Mai 2018 an sich vorbeiziehen lassen und deshalb keine Anpassungen vorgenommen. Die ersten Bußgelder ließen zunächst auf sich warten und so erfreuten sich die untätigen Unternehmen der Kostenersparnis einer eventuell aufwändigen Umsetzung der DSGVO. Wahrscheinlich dachten sie auch, dass hohe Bußgelder nur theoretischer Natur wären und der Abschreckung dienen würden.

Seit der Umsetzung der DSGVO ist die Bußgeldliste jedoch ständig und stetig gewachsen. Sowohl die Anzahl der als auch die Höhen der Bußgelder sind beachtlich. Mit dem Telekommunikationsanbieter 1&1 IONOS SE und der Deutschen Wohnen SE (Immobilienwirtschaft) sind in Deutschland zwei bekannte Unternehmen mit Bußgeldern in Millionenhöhe sanktioniert worden. Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten gab es bereits Bußgelder in Millionenhöhe.

Google in Frankreich soll 50 Millionen Euro aufgrund rechtswidriger Datenverarbeitungen und mangelhafter Einhaltung der Transparenzpflichten bezahlen. Die oben genannte Bußgeldhöhe von 20 Millionen Euro kann überschritten werden, wenn vier Prozent des Vorjahreskonzernumsatzes diesen Betrag überschreiten.

Mühlenbrock Datenschutz Consulting

Ich berate KMU, aber auch größere Unternehmen zu den Themen Datenschutz und Informationssicherheit.

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