Datenschutzberatung

Datenschutzberatung, die ich durchführe, sind prozessorientiert auf Ihre individuelle Situation angepasst. Dabei kommen organisatorische, aber auch technische Aspekte mit ins Spiel. Gemeinsam klären wir, auf welchem Level sich Ihr Datenschutz befindet und erarbeiten so die nächsten Schritte.

Auftragsverarbeitung, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder eine Datenschutzfolgeabschätzung mögen im Moment noch Fremdwörter für Sie sein. Doch schon während der Beratung erläutere ich Ihnen diese und viele weitere Standardbegriffe der DSGVO.

Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union und bricht somit nationales Recht (nach dem Motto: „Ober sticht Unter“). Das bedeutet, dass die DSGVO ein Gesetz ist, welches es umzusetzen gilt. Ob Sie wollen oder nicht. Natürlich gibt es dort einige Öffnungsklauseln, die es erlauben im nationalen Recht anders zu bestimmen. Das sind jedoch Ausnahmen.

Eine Datenschutzberatung ist und wird für Unternehmer innerhalb der Europäischen Union immer wichtiger. Wer Waren oder Dienstleistungen in der EU anbietet hat Rechenschafts- und Meldepflicht sowie die Einhaltung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Durch meine Beratung helfe ich Ihnen, diese Pflichten zu erfüllen. Gleichzeitig erhalten Sie einen Überblick über die datenschutzrechtliche Situation Ihres Unternehmens. Bei einer möglichen Stichprobe durch die Aufsichtsbehörde können Sie sofort für Transparenz sorgen. Ganz zu schweigen vom Mehrwert gegenüber Ihren Mitbewerbern, die es vielleicht noch nicht so genau mit dem Datenschutz nehmen. Aber… Big Brother is watching you!

Hackerangriffe parieren?

 Es kann jeden treffen. Auch Sie! Hackerangriffe nehmen immer mehr zu und werden auch immer dreister. Durch die weltweite Vernetzung werden Cyberkriminelle geradezu angelockt, sich eine unsicher gestaltete Webseite „vorzunehmen“. Was dann passieren kann, lesen Sie täglich im Internet oder in der Zeitung. Schon allein der Reputationsschaden kann Sie ein Vermögen kosten. Wenn Sie dann auch noch Ihrer Meldepflicht eines solchen Datenschutzvorfalls in Richtung Aufsichtsbehörde nicht nachkommen, kann es zusätzlich Bußgelder hageln. Sie spielen russisches Roulette, wenn Sie auf eine solche Situation nicht vorbereitet sind. Die eine abgefeuerte Kugel kann reichen, um ein externes Datenschutzaudit der Aufsichtsbehörde im Haus zu haben. Und glauben Sie mir: Diese Beamten haben staatsanwaltliche Befugnisse, und die wollen Sie beim besten Willen nicht spüren.

Lassen Sie es nicht darauf ankommen und reagieren Sie jetzt. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit mir.

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Mühlenbrock Datenschutz Consulting

Ich berate KMU, aber auch größere Unternehmen zu den Themen Datenschutz und Informationssicherheit.

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